Das neue Bestattungsgesetz RLP 2025

Inhalte

 

  1. Mehr Freiheit in der Bestattungswahl – Was bedeutet das für Angehörige?
  2. Was ändert sich im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz?
  • Private Urnenaufbewahrung wird erlaubt
  • Ascheverstreuung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar
  • Sarglose Bestattungen – Mehr Natürlichkeit beim Abschied
  • Erinnerungen in neuer Form
  • Ein würdevoller Umgang mit Sternenkindern

      3. Abschied individuell gestalten. Was bedeutet das für Sie?

      4. Weitere wichtige Änderungen im Bestattungsgesetz

      5. Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft?

      6. Fazit: Mehr Raum für individuelle Trauer und persönliche Abschiedsrituale

Alter Friedhof mit Steinkreuzen und blühenden Pflanzen im herbstlichen Licht.

Mehr Freiheit in der Bestattungswahl – Was bedeutet das für Angehörige?

Die Art, wie wir Abschied nehmen, verändert sich – und das spiegelt sich auch in der Gesetzgebung wider. Der Verlust eines geliebten Menschen gehört zu den tiefgreifendsten Erfahrungen im Leben. In diesen Momenten wünschen sich viele Angehörige eine persönliche, würdevolle und individuelle Form der Trauerfeier. Die geplante Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz, die voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft tritt, eröffnet neue Möglichkeiten, um diesen Wünschen gerecht zu werden.

In Zeiten des Abschieds wünschen sich viele Menschen eine persönliche und individuelle Gestaltung der Bestattung. Bislang galt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang, der Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen weitgehend ausschließt. Doch Rheinland-Pfalz geht nun einen neuen Weg: Die geplante Reform des Bestattungsgesetzes ermöglicht ab Sommer 2025 unter bestimmten Bedingungen alternative Bestattungsformen.

Als Trauerrednerin und Trauerbegleiterin ist es für mich besonders wichtig, Hinterbliebene über diese neuen Möglichkeiten zu informieren und ihnen dabei zu helfen, eine Abschiedszermonie nach ihren Wünschen zu gestalten.

Was ändert sich im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz?

Die Novelle erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, die Asche eines verstorbenen Menschen auch außerhalb von Friedhöfen aufzubewahren oder zu verstreuen. Angehörige können künftig individuell entscheiden, ob sie die Urne zu Hause aufbewahren oder einen für sie bedeutungsvollen Ort für die letzte Ruhe wählen möchten – etwa in der freien Natur oder an einem Flussufer.

Private Urnenaufbewahrung wird erlaubt

Ascheverstreuung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar

Besonders bemerkenswert ist, dass die Ascheverstreuung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar künftig gestattet wird. Diese symbolstarke Möglichkeit des Abschiednehmens ist in Deutschland bislang einmalig und bietet Raum für sehr persönliche Rituale und Zeremonien – fernab klassischer Friedhofsstrukturen.

Sarglose Bestattungen – Mehr Natürlichkeit beim Abschied

Auch der Zwang zur Sargpflicht fällt: In Zukunft sollen Erdbestattungen ohne Sarg möglich sein – unabhängig von religiösen oder weltanschaulichen Vorgaben. Diese neue Freiheit ermöglicht naturnähere und schlichtere Bestattungsformen, die den Bedürfnissen vieler Menschen entsprechen.

Erinnerungen in neuer Form

Darüber hinaus wird es möglich, einen Teil der Asche zu persönlichen Erinnerungsstücken, wie etwa einem Gedenkdiamanten, verarbeiten zu lassen. Diese Form des Gedenkens kann für viele Trauernde eine tröstliche Verbindung zum Verstorbenen schaffen.

Ein würdevoller Umgang mit Sternenkindern

Ein besonders wichtiger Teil der Gesetzesreform betrifft den Umgang mit sogenannten Sternenkindern – also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Bislang wurden sie im Gesetz oft als „Fehlgeburten“ bezeichnet – ein Begriff, der vielen betroffenen Eltern als gefühllos und technisch erschien.

 

Mit der offiziellen Einführung des Begriffs „Sternenkinder“ erkennt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz nicht nur die emotionale Bedeutung dieses Verlusts an, sondern schafft auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen würdevollen Abschied. Eltern erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind – unabhängig vom Geburtsgewicht – offiziell bestatten zu lassen, und können die Form der Trauerfeier selbst wählen.

 

Als Trauerrednerin und Trauerbegleiterin weiß ich, wie wichtig es ist, auch dem kurzen Leben eines Kindes Raum, Würde und Anerkennung zu geben. Eine behutsam gestaltete Trauerrede für ein Sternenkind kann helfen, Worte für das Unsagbare zu finden und den Eltern einen heilsamen Weg der Erinnerung zu eröffnen.für früh verstorbene Kinder eingeführt, um betroffene Eltern sensibler zu begleiten. 

Abschied individuell gestalten. Was bedeutet das für Sie?

Als Trauerrednerin und Trauerbegleiterin weiß ich, wie wichtig es ist, den Abschied auf eine Weise zu gestalten, die sich für Sie stimmig anfühlt. Mit der neuen Gesetzgebung können Zeremonien künftig noch persönlicher werden – sei es am Wasser, in einem Garten oder in vertrauter Umgebung.

Weitere wichtige Änderungen im Bestattungsgesetz

  • Neue Regelungen zur Leichenschau sowie zur Kostenübernahme für im Ausland verstorbene Soldaten.
  • Anpassung an moderne Bestattungswünsche, um Angehörigen mehr Freiheit bei der Abschiedsgestaltung zu ermöglichen.
  • Vermeidung von "Bestattungstourismus", da viele Familien bisher auf liberalere Bestattungsregelungen im Ausland zurückgreifen mussten.

Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft?

Die endgültige Zustimmung des Landtags wird im Frühjahr 2025 erwartet. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, könnten Angehörige schon ab dem Sommer 2025 von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Fazit: Mehr Raum für individuelle Trauer und persönliche Abschiedsrituale

Die Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz gibt Ihnen als Angehörige künftig mehr Freiheit, den Abschied eines geliebten Menschen individuell zu gestalten. Ob die Aufbewahrung der Urne zu Hause, die Ascheverstreuung in Rhein oder Mosel oder eine sarglose Bestattung – diese neuen Möglichkeiten können helfen, einen Abschied zu wählen, der sich für Sie richtig anfühlt.

 

Die Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz gibt Ihnen als Angehörige mehr Freiheit, einen Abschied zu gestalten, der Ihre Beziehung zum Verstorbenen widerspiegelt. Rituale, Worte und Orte können nun freier gewählt werden – ein großer Schritt hin zu einer zeitgemäßen, einfühlsamen Trauerkultur.

 

Wenn Sie sich eine individuelle Trauerfeier, eine persönliche Trauerrede oder Begleitung auf diesem Weg wünschen, bin ich gerne für Sie da – mit offenen Ohren, einfühlsamen Worten und dem Raum, den es für einen echten, liebevollen Abschied braucht.

 

Jeder Mensch trauert auf seine eigene Weise. Als Trauerrednerin und Trauerbegleiterin stehe ich Ihnen auf diesem Weg zur Seite, höre Ihnen zu und gestalte gemeinsam mit Ihnen eine liebevolle Abschiedsfeier, die dem Leben und der Persönlichkeit Ihres geliebten Menschen gerecht wird. Wenn Sie meine Unterstützung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

 

Was dieses Gesetz für Ihre Entscheidung bedeutet, erkläre ich auch im Artikel „Bestattungsarten“.

Wie Sie sich gut vorbereiten können, thematisiere ich in weiteren Beiträgen zur Bestattungsvorsorge.

Impulse zum Weiterdenken

Diese Beiträge greifen verwandte Aspekte auf und möchten Sie begleiten – mit Worten, Gedanken und kleinen Wegweisern durch Zeiten der Trauer.

Kontakt

Patricia Rind
Freie Trauerrednerin und Trauerbegleiterin

+49 (0) 163 487 7272

patricia@trost-worte.com

www.trost-worte.com

Orte und Umkreis

Empathische, individuell, herzliche, maßgeschneiderte Trauerreden, Trauerbegleitung und Trauerfeiern in der Metropolregion Rhein-Neckar und in der Region Köln-Bonn: Ludwigshafen, Mannheim,  Bonn, Köln, Frankenthal, Speyer, Heidelberg, Neustadt/Weinstraße, Bad Dürkheim, Grünstadt, Worms, Weinstadt, Schwetzingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Neulußheim, Rhein-Sieg-Kreis, Karlsruhe und Umkreis. Jede meiner Trauerreden ist ein individuelles Unikat.

Bei weiteren Anfahrten sprechen Sie mich gerne an.

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